Was ist Geflügelpest?
Eine hoch ansteckende Virusinfektion bei Geflügel und Wildvögeln; meldepflichtig.
Meldepflichtige Beobachtungen
• Plötzlicher Massentod von Tieren
• Auffälliges Verhalten
® Verdachtsfälle sofort dem Veterinäramt oder der Gemeindeverwaltung melden.
Wenn Sie Geflügel halten
• Geflügel in Stallungen halten; Freilauf vermeiden (besonders in der Nähe von Wildvögeln).
• Kein Füttern von Wildvögeln. Wasser- und Futterbehälter regelmäßig reinigen.
• Plötzliche Todesfälle oder erkrankte Tiere sofort melden.
• Biosicherheitsmaßnahmen beachten (Reinigungs- und Desinfektionspläne, Hygiene bei der
Arbeit).
Wenn Sie Geflügel oder Wildvögel beobachten
• Normale Erkrankungen nicht mit Geflügelpest verwechseln – bei Verdacht melden.
• Bereich um den Verdacht abgrenzen und Kontakt zu anderen Tieren verhindern.
• Bereich verlassen und umgehend Veterinäramt oder Gemeindeverwaltung informieren.
Unterstützung durch die Bevölkerung
• Anweisungen der Behörden zu Probenahmen, Sperrungen und Hygienemaßnahmen befolgen.
• Vorgaben zu Transport und Aufbewahrung beachten.
Hygienerichtlinien im Alltag
• Hände regelmäßig gründlich waschen oder desinfizieren.
• Werkzeuge, Geräte und Schutzkleidung getrennt verwenden und reinigen.
• Abfälle gemäß den Vorgaben des Landkreises entsorgen.
Reisen und Besuch
• Besuch von Geflügelhaltungen vermeiden, wenn Sie krankheitsverdächtig sind oder Kontakt zu
kranken Tieren hatten.
• Abstand zu Wildvögeln halten – besonders in Winter- und Zugzeiten.